wettkampfreglement


Mit der Anmeldung am Sempacherseelauf (Überweisung des Startgeldes) stimmen Sie automatisch

unserem Wettkampfreglement zu.

(Mit den nachfolgend genannten männlichen Bezeichnungen wird die weibliche Form eingeschlossen.)

 

1. Wettkampf

  • Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletikverbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt. Für in diesem Reglement nicht erwähnte Aspekte wird auf das Wettkampfreglement für Strassenläufe von Swiss Athletics verwiesen. Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.
  • Die Strecke Halbmarathon ist nach den Bestimmungen der AIMS/IAAF vermessen.
  • Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden. Veränderungen der Startnummer führen zur Disqualifikation.
  • Die Zeitmessung erfolgt mittels Einweg-Transponder. Dieser ist direkt an der Startnummer befestigt und muss nach dem Lauf nicht retourniert werden.
  • Es darf nur aus dem von der Organisation zugeteilten Startblock gestartet werden. Jede*r Teilnehmer*in ist selber dafür verantwortlich, im richtigen Startblock zu stehen. Wer im falschen Startblock startet bzw. am falschen Lauf teilnimmt, wird nicht gewertet bzw. disqualifiziert.
  • Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von Laufenden mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Fahrräder, sind nicht zugelassen. Abkürzungen sind untersagt. Wird die Strecke aus irgendeinem Grunde verlassen, so muss sie am selben Ort wieder betreten werden. Eine Teilnahme mit Rollstuhl oder Begleithund ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
  • Die maximale Laufzeit für 21 km beträgt 3,0 Stunden, für 10 km 1,5 Stunden und für 5 km 50 Minuten. Der "Besenwagen" bestimmt das Ende des offiziellen Wettkampfs und ist so unterwegs, dass er spätestens zum Zielschluss im Ziel eintrifft. Teilnehmende, die vom Besenwagen überholt werden, werden disqualifiziert und sind nicht mehr Teil des offiziellen Wettkampfes. Hinter dem Besenwagen steht keine Verpflegung, Streckensicherung oder sonstige Dienstleistungen zur Verfügung und die Weiterführung des Laufs geschieht auf eigenes Risiko.
  • Über Disqualifikationen entscheidet die technische Leitung des Organisationskomitees endgültig.

2. Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online. Für Teams und Vereine besteht zudem die Möglichkeit zur Anmeldung mit einem speziellen Anmeldeformular (siehe "Sammelanmeldung". Anmeldungen per Telefon oder per E-Mail werden nicht angenommen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Startgeldes zu disqualifizieren, wenn diese bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben.
  • Die Angabe von persönlichen Daten beim Zeitnehmer-Partner ist die Voraussetzung zur Teilnahme.
  • Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festlegen. Falls dies vor Anmeldeschluss erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert.

3. Rückerstattungen

  • Wer am Sempacherseelauf nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.
  • Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, wird das Startgeld rückerstattet. Das OK wird einen Unkostenbeitrag von CHF 5.- von der Rückzahlung abziehen.
  • Es steht dem Veranstalter frei, eine Umschreibung von Startplätzen anzubieten.

4. Selbstverantwortung/Gesundheit

  • Die Teilnahme am Sempacherseelauf erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.
  • Teilnehmende mit Corona-Symptomen werden gebeten, nicht am Lauf teilzunehmen.
  • Regelmässiges Ausdauertraining und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start.
  • Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen (bspw. Grippe) zu starten.
  • Es wird empfohlen, während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen.
  • Im Falle von Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starken Schmerzen und dergleichen, sollten die Teilnehmenden den Lauf unterbrechen oder aufgeben, in diesem Falle ist ein Streckenposten zu informieren.
  • Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonen können Teilnehmende aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

5. Haftung

  • Der Organisator und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken der Teilnehmenden aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen.
  • Die Versicherung für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Dritten ist Sache der Teilnehmenden.
  • Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.
  • Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

6. Unfälle

  • Der Sempacherseelauf verfügt über ein umfassendes Sanitäts- und Funknetz.
  • Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Teilnehmenden und Unfällen ist sofort der nächste Streckenposten zu orientieren und Hilfe anzufordern. Sanitätsnotruf: 144.
  • Dem Streckendienst und dem Sanitätspersonal ist es erlaubt, gesundheitlich angeschlagene Läuferinnen und Läufer aus dem Rennen zu nehmen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

7. Doping

  • Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Teilnehmenden unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic, sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch www.antidoping.ch

8. Datenschutz

  • Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten an den offiziellen Foto-Service, Swiss Athletics und Zeitnehmer-Partner weitergegeben werden dürfen.
  • Wer sich gegen eine Weitergabe der Adressdaten aussprechen möchte, meldet dies der Sempacherseelauf-Geschäftsstelle schriftlich (info@sempacherseelauf.ch)
  • Die Teilnehmenden stimmen der Verwendung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen aus dem Lauf für die Illustrierung von Programmheften, Ranglisten, Internetseiten, Inseraten und für andere PR-Zwecke des Organisators und dessen Partnern zu.
  • Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- und Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder dessen Partner zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettkampf.

9. Organisation

  • Veranstalter des Sempacherseelaufes ist GO-ON Events GmbH, Kornfeldstrasse 1, 6210 Sursee.
  • Gerichtsstand ist CH-6130 Willisau
  • Änderungen des Wettkampfreglements durch den Veranstalter bleiben vorbehalten.